Mach' bei uns fest!
Die Xantener Nord- und Südsee mit Verbindungskanal bieten auf rund 245 Hektar Wasserfläche und mit den Bootshäfen Vynen, Wardt und Xanten vielfältige Möglichkeiten, Wassersport und Freizeit auf und am Wasser zu genießen.
Eingebettet in landschaftlich reizvoller Umgebung, findest Du hier zudem zahlreiche ergänzende Freizeit- und Wassersportmöglichkeiten. Für Bootsliegeplätze zugelassen sind Segelboote mit maximal 7,20 m Länge und 2,10 m Breite (2,50 m Breite bei Liegeplätzen im Hafen Wardt und im Hafen Xanten) sowie einem Stauraum bis zu 1,50 m Höhe.
Auch Segel-, Ruder- und Angelboote mit Elektromotor sind zulässig. Boote mit Verbrennungsmotor sind nicht erlaubt.
Genieße das Flair und die Annehmlichkeiten der Xantener Nord- und Südsee, einem in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Wassersport-Binnenrevier!
Spezielle Katamaran-Landliegeplätze befinden sich im Hafen Vynen an der Xantener Nordsee.
Tarife Bootsliegeplätze |
Saisonvertrag (März - Oktober) |
Jahres- vertrag |
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Wasserliegeplatz - Doppelbox im Hafen Xanten |
560,- € | 705,- € |
Wasserliegeplatz - Doppelbox im Hafen Vynen oder im Hafen Wardt |
425,- € | 530,- € |
Wasserliegeplatz - Einzelbox nur im Hafen Wardt erhältlich |
490,- € | 610,- € |
Angelboot-Liegeplatz im Hafen Vynen oder im Hafen Wardt |
285,- € | 350,- € |
Landliegeplatz | 310,- € | 390,- € |
Paddelboot-/Kanuplatz im Rack auf dem Landliegeplatz |
230,- € | |
Winterlagerung im Hafen Vynen |
135,- € | |
Trailerstellplatz (Sommer) im Hafen Vynen |
165,- € | |
Lagerung Winter und Sommer Kombinationstarif |
270,- € | |
Bootsüberführung * | 75,- € | 75,- € |
Bootshebung mit Kran ** nur im Hafen Xanten erhältlich |
50,- € | 50,- € |
* nur mit Reservierung über das FZX InfoCenter, Tel.: +49 (0)2801 715656
** Preis i.V.m. erforderlicher Terminvereinbarung innerhalb der Saison, donnerstags bis samstags. Außerhalb der Saison sowie im Zeitraum montags bis mittwochs 65,- €/Kranung.
Anmeldung über unser InfoCenter erforderlich. Keine Bootsarbeiten (Reinigen, Reparieren, Be-/Entladen etc.) während der Kranung erlaubt.